Mediendienst "kress": Macht die Rhein-Zeitung Schleichwerbung?

Für das Unternehmen des Verlegers soll in einem Artikel Werbung gemacht worden sein

Mediendienst "kress": Macht die Rhein-Zeitung Schleichwerbung?

Die Rhein-Zeitung soll möglicherweise Schleichwerbung für ein Unternehmen des Verlegers begangen und damit gegen Ziffer 7 des Pressekodex des Presserates verstoßen haben. Diese Bewertung veröffentlichte der Mediendienst “kress” in einem Auszug seiner aktuellen “Kreise”-Kolumne am Freitag.

In diesem Auszug wird ein Artikel beleuchtet, wo ein Interview im Januar 2024 mit dem Geschäftsführer des Unternehmens und einem Mentor von “Sokotherm” nach Angaben der Rhein-Zeitung geführt wurde. In diesem Interview soll der Unternehmensname oft genannt, wohlwollende Fragen gestellt, der fragestellende Redakteur nicht genannt und auch die Verbindung zwischen der Rhein-Zeitung und dem Unternehmen nicht erwähnt worden sein. Im Auszug heißt es weiter: “Wir haben die „Rhein-Zeitung“ gefragt, warum das so ist und ob sie nicht gegen Ziffer 7 des Pressekodex des Presserates verstoßen hat: Trennung von Werbung und Redaktion. Trotz eines Vorlaufs von sechs Tagen ließ das Unternehmen die Fragen zunächst unbeantwortet und bat um eine Fristverlängerung von rund zwei Wochen, weil der Geschäftsführer im Urlaub weilt.” Eine Antwort würde gegebenenfalls nachgereicht.

Am Ende des Auszugs wird auch darauf verwiesen, dass “kress” zuvor bereits einen Rechtsstreit mit Walterpeter Twer, dem Verleger der Rhein-Zeitung und Gesellschafter von “Sokotherm” gehabt habe, da Twer gegen eine Berichterstattung von “kress” geklagt hatte.

 

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Datum: 15.03.2024
Rubrik: Kultur
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